Banner

Erleichterungen für Investoren & Start-ups mit "INVEST-Zuschuss für Wagniskapital"

02.05.2014 Mit dem "Investitionszuschuss Wagniskapital" unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) seit Mai 2013 Beteiligungen privater Investoren an jungen innovativen Unternehmen.
Anlässlich der aktuellen Richtlinienänderung wird die Maßnahme in "INVEST - Zuschuss für Wagniskapital" umbenannt. Zudem wurden auf Basis der Erfahrungen aus dem ersten Jahr die Fördervoraussetzungen noch besser an die Besonderheiten des deutschen Wagniskapitalmarktes angepasst. Die geänderte Richtlinie für INVEST bringt zusätzliche Erleichterungen für Investoren und innovative Start-ups.

Mit INVEST erhalten private Investoren, die sich mit mindestens 10.000 Euro am Eigenkapital eines jungen innovativen Unternehmens beteiligen, 20 Prozent der Beteiligungssumme als Zuschuss erstattet. Gleichzeitig werden mit INVEST kapitalsuchende Unternehmen unterstützt. Sie erhalten im Rahmen des Antragsprozesses ihre Förderfähigkeit für INVEST bestätigt. Damit können die Unternehmen bei potenziellen Investoren um Kapital werben. Für die administrative Umsetzung von INVEST ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig. Weitere Informationen zu INVEST und den Förderbedingungen sowie die aktualisierte Förderrichtlinie finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung des BMWI vom 22.04.2014