Das Besondere an dem Programm ist, dass die KfW und der Europäische Investitionsfond im Rahmen einer sogenannten Haftungsfreistellung pro Vorhaben jeweils 25 Prozent (insgesamt also 50 Prozent) des Kreditrisikos der durchleitenden Banken übernimmt und ihnen so die Kreditvergabe erleichtert. Kleine und mittelständische Unternehmen können aus dem „Unternehmerkredit Plus“ bis zu 7,5 Mio. Euro pro Vorhaben beantragen.
Insgesamt gilt für alle Antragssteller, dass sie seit mindestens drei Jahren am Markt aktiv sein müssen und ihre Innovationsfähigkeit bereits unter Beweis gestellt haben - so beispielweise durch den Erhalt von Zuschüssen, Krediten oder Bürgschaften aus nationalen oder europäischen Forschungs- und/oder Innovationsprogrammen oder einer Patentanmeldung in den letzten 2 Jahren vor Antragsstellung.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der
KfW.