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Neue Förderrichtlinie „GRW-G Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen“

11.04.2015 Die neue Richtlinie „GRW-G Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen“ des Ministeriums für Wirtschaft und Energie zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" wurde am 1. April 2015 veröffentlicht. Die Richtlinie tritt rückwirkend zum 1. Januar 2015 in Kraft und läuft bis zum 31. Dezember 2017.
Es werden nur Vorhaben von kleinen Unternehmen mit förderfähigen Ausgaben von mindestens 60.000 Euro und höchstens 2 Millionen Euro gefördert. Der Förderhöchstsatz im Land Brandenburg beträgt für kleine Unternehmen 35 Prozent.

Die ILB fördert mit dem Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen die gewerbliche Wirtschaft, sofern sie den Primäreffekt erfüllen und nicht aufgrund ihrer Branche von der Förderung ausgeschlossen sind. Gefördert werden mit dem Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen: Existenzgründer, Tourismusvorhaben, Produktionsbetriebe, Dienstleistungsbetriebe, Handwerksbetriebe. Detaillierte Informationen zur neuen Richtlinie „GRW-G Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen“ finden Sie auf den Internetseiten der ILB.