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Neues Förderprogramm "Energieberatung Mittelstand" wird attraktiver

17.11.2014 Am 1. Januar 2015 wird die neue Richtlinie für das Programm "Energieberatung im Mittelstand" in Kraft treten. Die unabhängige Beratung soll helfen, Informationsdefizite abzubauen, Energiesparpotenziale im eigenen Unternehmen zu erkennen und damit Energieeinsparungen zu realisieren.
Die neue Richtlinie setzt größere Anreize für eine qualifizierte Beratung und für fachmännische Hilfe bei der Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen. Sie hebt den Zuschusshöchstbetrag für die Energieberatungen auf 8.000 Euro an. Erstmals kann auch eine Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen durch den Energieberater und ein Konzept zur Nutzung von Abwärme gefördert werden. Kleine Unternehmen mit weniger als 10.000 Euro Energiekosten erhalten ein gefördertes Beratungsangebot mit einem Höchstbetrag von 800 Euro.

Um einen höheren Beratungsstandard sicherzustellen, werden zukünftig nur noch Energieberatungen gefördert, die den Anforderungen an "Audits" nach der EU-Energieeffizienzrichtlinie entsprechen. Die Durchführung wird künftig nicht mehr bei der KfW, sondern beim BAFA liegen, wo online ein Antrag gestellt werden kann.

Weitere Informationen sowie die Richtlinie über die Förderung von Energieberatungen im Mittelstand finden Sie hier.