Für Neuanträge und bereits gestellte Anträge gilt der Grundsatz, dass alle zum Antrag gehörenden Unterlagen bis spätestens 31.03.2014 bei der ILB Investitionsbank des Landes Brandenburg vorliegen müssen.
Ab 01.01.2014 begann offiziell die neue EFRE Förderperiode 2014-2020. Aus dem EFRE können investive Maßnahmen von gewerblichen Unternehmen grundsätzlich gefördert werden. Das Land Brandenburg erarbeitet derzeit das Operationelle Programm. Nach Genehmigung durch die EU werden die entsprechenden Förderrichtlinien im Land verabschiedet.
Weitere Informationen erhalten Sie auf den
Internetseiten der ILB.