Zur Teilnahme am Wettbewerb berechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, kommunale Unternehmen, die ihren Sitz im Land Brandenburg haben, sowie Brandenburger Kommunen. Auch können Unternehmen mit Kooperationsprojekten, die sie gemeinsam mit Hochschulen durchgeführt haben, am Wettbewerb teilnehmen. Das eingereichte Projekt muss innerhalb der vergangenen fünf Jahre, d.h. nach dem 1. Januar 2020, umgesetzt worden sein.