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Fortsetzung der Förderrichtlinie zur Fachkräftesicherung

27.05.2019 Das Brandenburger Arbeitsministerium unterstützt kleine und mittlere Unternehmen im Land Brandenburg weiter bei der Fachkräftegewinnung. Wer Studierende oder Hochschulabsolventen einstellt, um sie frühzeitig für das Unternehmen zu gewinnen, erhält einen Lohnkostenzuschuss zwischen 705 bis 1.560 Euro im Monat.
Die entsprechende Förderrichtlinie „Brandenburger Innovationsfachkräfte“ (BIF) wurde überarbeitet und um drei Jahre verlängert. Die neue Richtlinie ist seit 16. Mai 2019 in Kraft und läuft bis Mitte 2022. Sie ist auf dem Online-Portal der Investitionsbank (www.ilb.de) veröffentlicht. Unternehmen können ab sofort Anträge stellen. Für das Programm stehen 13 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung.
Alle Informationen zur Förderrichtlinie sowie Antragsformulare im Internet unter https://www.ilb.de/de/arbeit/uebersicht-der-foerderprogramme/brandenburger-innovationsfachkraefte-2019-2022/
Quelle: Brandenburger Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie.