Antragsberechtigt sind Existenzgründer und Existenzgründerinnen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft, der freien Berufe und neuerdings auch Social Entrepreneure in gemeinnütziger Rechtsform, die noch nicht länger als zwei Jahre am Markt aktiv sind. Ebenfalls neu ist die Ausweitung des Programms auf Nebenerwerbstätigkeiten. Im Mittelpunkt der Beratungen stehen wirtschaftliche, finanzielle und organisatorische Fragen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit. Standortabhängig gibt es Zuschüsse in Höhe von 50 bis 75 Prozent des Beratungshonorars, das maximal 4000 Euro betragen darf.
Interessierte Gründer und Gründerinnen können sich für die Inanspruchnahme des „Gründercoaching Deutschland“ an die WFG (Marion Schirmer, Tel. 03375-5238-30) wenden, die als Regionalpartner der KfW seit 2007 bei der Antragstellung berät und unterstützt.