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Kleinkreditprogramm im LDS bis zum 31.12.2016 verlängert

14.01.2015 Existenzgründer werden im Landkreis Dahme-Spreewald weiter unbürokratisch unterstützt. Der Kreistag beschloss am 17. Dezember 2014 die Verlängerung der Richtlinie des Kleinkreditprogramms im LDS bis zum 31. Dezember 2016.
Mit dem Kleinkreditprogramm stellt der Landkreis bereits seit 2006 jungen Unternehmen unbürokratisch Finanzierungsmittel zur Verfügung, um notwendige Sach- und Betriebsmittel anschaffen zu können. Die Vorteile dieses Kredites für den Unternehmer bestehen in einer schnellen und unbürokratischen Antragstellung, keine zusätzlichen Kreditkosten und keine Besicherung. Der Kreditrahmen für Investitionen und Betriebsmittel kann bis zu 10.000 Euro bei maximal dreijähriger Laufzeit betragen. Der Zinssatz beträgt aktuell 4,27 Prozent.

Anträge können wie bisher bei der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Dahme-Spreewald mbH in Wildau (WFG) oder bei der Kreisverwaltung des Landkreises Dahme-Spreewald in Lübben gestellt werden. Antragsberechtigt sind Klein- und Kleinstunternehmen bis drei Jahre nach der Gründung. Erwartet wird eine Beratung durch den Existenzgründungsdienst der WFG oder der Nachweis einer Beratung durch die zuständige Kammer mit entsprechender Bewertung der Erfolgsaussichten.

Bisher wurden 45 dieser Micro-Kredite durch den Landkreis bewilligt. Gefördert wurde z.B. die Gründung einer Physiotherapiepraxis oder eines Englisch-Instituts genauso wie ein Bestattungsunternehmen oder ein Blumenladen. Nicht gefördert werden Tätigkeiten im Rahmen eines Strukturvertriebes, Vermögensberatung, Schnellgastronomie, Rechtsanwälte und Notare, Versicherungen oder vergleichbare Bereiche.

Weitere Informationen zum Kleinkreditprogramm erhalten hier.