Banner

Neue Richtlinie zur Fachkräftesicherung in Kraft getreten

10.12.2014 Seit 8. Dezember 2014 können kleine und mittelständische Unternehmen Anträge für das neue Förderprogramm „Brandenburger Innovationsfachkräfte“ (BIF) stellen.
Die entsprechende Richtlinie bündelt die zwei bisherigen Förderinstrumente des Brandenburger Arbeitsministeriums „Brandenburg-Stipendium“ und „Beschäftigung von Innovationsassistentinnen und Innovationsassistenten“. Sie verfolgt weiterhin dieselben Ziele der Vorgängerrichtlinien und fördert die Vergabe von Stipendien, die Teilzeitbeschäftigung von Werkstudierenden sowie die Neueinstellung von Innovationsassistentinnen und Innovationsassistenten.

Die neue Richtlinie gilt bis 31. Dezember 2020. Anträge können über das ILB-Kundenportal gestellt werden. Sie müssen mindestens 4 Wochen vor geplantem Maßnahmebeginn bei der ILB vorliegen. Insgesamt unterstützt das Arbeitsministerium Brandenburger Unternehmen bei der Fachkräftegewinnung bis 2020 mit 24 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF). Weitere Informationen zur Förderrichtlinie unter http://www.ilb.de.