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Vorübergehende Aussetzung der Antragstellung in der Weiterbildungsrichtlinie

06.04.2016 Die Weiterbildungsrichtlinie des Landes Brandenburg weist derzeit im Bereich der Förderung betrieblicher Weiterbildungsmaßnahmen (Förderelement 2.2.1) ein erfreulich hohes Antragsaufkommen auf.
Um die zügige Bearbeitung aller bereits vorliegenden Anträge sicherzustellen, wird die Antragstellung vorübergehend vom 15.03. bis 31.07.2016 für diesen Bereich der Weiterbildungsrichtlinie ausgesetzt. Spätestens ab dem 01.08.2016 ist eine Antragsstellung bei der ILB wieder möglich.

Die Antragstellung für die anderen Förderelemente der Richtlinie, dazu zählt auch die individuelle Weiterbildung mit dem Bildungsscheck Brandenburg, ist weiterhin möglich.

(Quelle: ILB Investitionsbank des Landes Brandenburg)