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Wachstumsfinanzierung: Zwei neue Instrumente für mehr Risikokapital

09.05.2016 Bundeswirtschaftsministerium, Europäischer Investitionsfonds und KfW haben Mitte März den Startschuss für zwei neue, großvolumige Instrumente der Finanzierung von Wagniskapital gegeben. Nachfolgend finden Sie Informationen zu den zwei neuen Instrumenten: zur sogenannten ERP/EIF Wachstumsfazilität und zum sogenannten coparion-Fonds.

ERP/EIF-Wachstumsfazilität

Volumen: 500 Mio. Euro; 330 Mio. Euro kommen aus ERP-Sondervermögen (vertreten durch BMWi); 170 Mio. Euro kommen vom Europäischen Investitionsfonds (EIF).

Struktur: Da EIF nicht direkt in Einzelunternehmen investiert, werden Fonds-Vehikel aufgesetzt. Die 500 Mio. Euro werden auf diese Einzel-Fonds aufgeteilt. In jeden Einzel-Fonds sollen ein oder mehrere private Investoren investieren. Das einzelne Unternehmensinvestment wird typischerweise eine Größenordnung von 20 Mio. Euro haben.

Ziel: Starkes Wachstum ermöglichen. Bisher gibt es in dem Segment eine Angebotslücke, d. h. Unternehmen können häufig nicht hinreichend wachsen.

Zielunternehmen: Es gibt keine Branchenbegrenzung/-vorgaben; durch die Beteiligung des privaten Investors soll sichergestellt werden, dass aussichtsreiche innovative Unternehmen ausgewählt werden. Sitz oder Schwerpunkt der Geschäfte muss in Deutschland sein.

Laufzeit: Investitionszeitraum endet am 31.12.2020.

Coparion

Volumen: 225 Mio. Euro; 180 Mio. Euro kommen aus ERP-Sondervermögen (vertreten durch BMWi); 45 Mio. Euro kommen von der KfW.

Struktur: coparion investiert als Ko-Investmentfonds gemeinsam mit privaten Leadinvestoren zu wirtschaftlich gleichen Bedingungen (Pari-passu-Ansatz) in junge, technologieorientierte Unternehmen. Pro Unternehmen sind Beteiligungen von jeweils bis zu 10 Mio. Euro möglich.

Ziel: Schließung der bestehenden Angebotslücke bei Venture-Capital-Finanzierungen in der Start-Up- und frühen Wachstumsphase. Der neue Venture-Capital-Fonds fördert innovative Start-ups und junge Technologieunternehmen.

Zielunternehmen: coparion beteiligt sich an kleinen und mittelständischen Technologieunternehmen mit Betriebssitz in Deutschland, die nicht älter als 10 Jahre sind und die neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickeln oder in den Markt einführen. Es gibt keine Branchenbegrenzung/-vorgaben.

Laufzeit: 10 Jahre

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des BMWi.