Die Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden. Die endgültige Entscheidung über die Anträge und die reguläre Auszahlung durch die Länder wird ab März erfolgen. Bis dahin können Unternehmen Abschlagszahlungen von bis zu 100.000 Euro pro Fördermonat erhalten. Die ersten Abschlagszahlungen mit Beträgen von bis zu 400.000 Euro starten ab dem 15. Februar 2021.
Anträge können bis zum 31. August 2021 gestellt werden. Die Antragstellung erfolgt wie bisher über die bundesweit einheitliche Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Unternehmen müssen den Antrag über einen Steuerberater, Rechtsanwalt, Buchprüfer oder Wirtschaftsprüfer einreichen. Die Kosten dafür werden erstattet. Soloselbständige können ihren Antrag direkt stellen.
Parallel sind Beratungshotlines des Bundes geschaltet.
- Steuerberater/Buchprüfer/Wirtschaftsprüfe: 030-52 68 50 87
- Soloselbständige (Direktantrag): 030-1200 21 034
- allg. wirtschaftsbezogene Fragen: 30-12002 1031/1032
Detaillierte Informationen finden Sie hier: