Die “Richtlinie des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie über die Gewährung von Zuschüssen an Unternehmensgründerinnen und -gründer im Land Brandenburg (Aufbauförderung)” gilt bis 31. März 2015. Sie soll der Sicherung des persönlichen Lebensunterhaltes und der sozialen Absicherung der Unternehmensgründerinnen und -gründer in der Übergangsphase dienen.
Anträge können ab sofort bei der
LASA Brandenburg GmbH gestellt werden. Marion Schirmer, Mitarbeiterin der WFG und Ansprechpartneron für den Lotsendienst des LDS, Tel. 03375-523830 oder E-Mail schirmer(at)wfg-lds.de, unterstützt Sie gern bei der Antragstellung.