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Neue Förderrichtlinie „GRW-G Große Richtlinie“ veröffentlicht

10.04.2015 Die neue Richtlinie „GRW-G Große Richtlinie“ des Ministeriums für Wirtschaft und Energie zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" wurde am 1. April 2015 veröffentlicht. Die Richtlinie tritt rückwirkend zum 1. Januar 2015 in Kraft und läuft bis zum 31. Dezember 2017.
Die ILB fördert mit dem Programm „GRW-G Große Richtlinie“ vor allem mittlere und große Unternehmen. Kleine Unternehmen können bei förderfähigen Ausgaben über 2 Millionen Euro ebenfalls gefördert werden.

Gefördert werden nur Vorhaben mit förderfähigen Ausgaben von mindestens 100.000 Euro. Die Förderung kann bis zu einem Höchstsatz von 15 Prozent erfolgen. Grundsätzlich erfolgt eine Basisförderung von 10 Prozent. Auf den Förderhöchstsatz kann für mittlere Unternehmen ein Zuschlag von 10 Prozent und für kleine Unternehmen ein Zuschlag von 20 Prozent gewährt werden.

Die ILB fördert mit dem Programm „GRW-G große Richtlinie“ Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, sofern sie den Primäreffekt erfüllen und nicht aufgrund ihrer Branche von der Förderung ausgeschlossen sind. Gefördert werden vorrangig Investitionen der gewerblichen Wirtschaft in Betriebsstätten im Land Brandenburg, die zu einem Kernbereich der folgenden Cluster gehören: Energietechnik, Gesundheitswirtschaft, IKT/Medien/Kreativwirtschaft, Optik, Verkehr/Mobilität/Logistik, Ernährungswirtschaft, Kunststoffe/Chemie, Tourismus, Metall.

Detaillierte Informationen zur neuen Richtlinie „GRW-G Große Richtlinie“ finden Sie auf den Internetseiten der ILB.