Es werden nur Vorhaben von kleinen Unternehmen mit förderfähigen Ausgaben von mindestens 60.000 Euro und höchstens 2 Millionen Euro gefördert. Der Förderhöchstsatz im Land Brandenburg beträgt für kleine Unternehmen 35 Prozent.
Die ILB fördert mit dem Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen die gewerbliche Wirtschaft, sofern sie den Primäreffekt erfüllen und nicht aufgrund ihrer Branche von der Förderung ausgeschlossen sind. Gefördert werden mit dem Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen: Existenzgründer, Tourismusvorhaben, Produktionsbetriebe, Dienstleistungsbetriebe, Handwerksbetriebe. Detaillierte Informationen zur neuen Richtlinie „GRW-G Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen“ finden Sie auf den
Internetseiten der ILB.